RECHTLICHES
Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

Die Firma AF Services Immobilien-Management, Inhaber Andreas Ferl, widmet sich der Erfüllung von Hausverwaltungs- und Gebäudedienstleistungsverträgen mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber im Rahmen der allgemeinen anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Firma AF Services Immobilien-Management, Inhaber Andreas Ferl, als Auftragnehmer und Auftraggeber, soweit dieses Rechtsverhältnis nicht durch konkrete Vereinbarungen im Verwaltungs-/Dienstleistungsvertrag näher geregelt ist.

§ 2 Art der Tätigkeit

Die Tätigkeit umfasst im Teilsegment der Hausverwaltung die Verwaltung von Wohnungs- und Teileigentum, Gewerbeflächen sowie Ein- und Mehrfamilienhäusern. Im Teilsegment der Gebäudedienstleistungen werden Arbeiten der Gebäude- und Grundstückspflege und Gebäudeunterhaltung für die im eigenen Verwaltungsbestand befindlichen Immobilien angeboten. Grundlage bildet jeweils der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossene Verwalter- oder Dienstleistungsvertrag. Dieser legt den Leistungsumfang und die Vergütung fest und ist im Übrigen zwischen den Vertragspartnern frei verhandelbar.

§ 3 Vertragsdauer und Kündigung

Vertragsdauer und Kündigung richten sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Verwalter- oder Dienstleistervertrages. In der Regel wird der Verwaltervertrag für die Dauer von drei bis fünf Jahren geschlossen. Er ist kündbar nach den gesetzlichen Regelungen des WEG bzw. in der Regel mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Vertragszeitraums. Wird er nicht innerhalb der vereinbarten Frist gekündigt, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.
Dienstleistungsverträge sind an einen gültigen Verwaltervertrag gekoppelt. Endet der Verwaltungsvertrag, so endet zum gleichen Zeitpunkt auch der Dienstleistungsvertrag, und zwar unabhängig vom Grund der Beendigung des Verwaltervertrages. Die Beendigung des Dienstleistungsvertrages bedarf keiner separaten Kündigung. Sofern der Dienstleistungsvertrag separat gekündigt wird, unterliegt die Kündigung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertragszeitraums.

§ 4 Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der Vorgabe des Verwalter-/Dienstleistervertrages. Die Vergütung ist monatlich im Voraus, jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats fällig. Werden vom Auftragnehmer Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber gestellt, die ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig ist. Zahlungen erfolgen grundsätzlich bargeldlos auf ein vom Auftragnehmer benanntes Konto. Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nicht berechtigt - es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig tituliert und unbestritten. Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.

§ 5 Haftung

Der Auftraggeber ist berechtigt, sich bei der Erfüllung der eigenen Vertragspflichten Personal und Hilfspersonen zu bedienen. Die Haftung des Auftragsnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz verursachte Schäden. Gerichtsstand ist Hameln.

§ 6 Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO

Unser Unternehmen prüft und monitort regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen, Anschriften und Geburtsdatum an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier:

https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

AF Services Immobilien-Management
Inhaber Andreas Ferl
Im Winkel 2
31840 Hessisch Oldendorf