A
Abgeschlossenheits-
bescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist im deutschen Recht eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich ausreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.
Diese Trennung erfolgt beispielsweise durch Wände und Decken, die den Schall- und Wärmeschutz gewährleisten. Es muss weiterhin ein eigener, abschließbarer Zugang zu jeder Einheit vorhanden sein.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist in Verbindung mit dem Aufteilungsplan die Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum und/oder Teileigentum und für die Anlage eigener Grundbuchblätter für jede einzelne Eigentumswohnung. Sie ist also erforderlich, wenn der Neubau von Eigentumswohnungen oder die Aufteilung eines Mietshauses in Eigentumswohnungen geplant ist.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt, die auch für die Baugenehmigung und die bauaufsichtlichen Abnahmen zuständig ist.
E
Eigenbedarf
Ein Vermieter kann die Anmeldung über Eigenbedarf an den Mieter seines Wohneigentumsanzeigen, sofern er dieses selbst nutzen möchte. Die Eigenbedarfskündigung muss ordentlich begründet sein. Im §573 BGB sind die Kündigungsfristen bei Mietverhältnissen über Wohnraum geregelt. Eine Eigenbedarfskündigung muss zwingend schriftlich erfolgen.
G
Grundbuch
Das Grundbuch ist ein beim Amtsgericht geführtes Register, in welchem das Grundstück, die Eigentumsverhältnisse und die auf ihm beruhenden Belastungen und Rechte eingetragen sind. Das Grundbuch besteht aus einem Bestandsverzeichnis sowie den Abteilungen I, II und III.
Grundsteuer
Die Grundsteuer (GrSt) ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Auch für Erbbaurechte wird die Grundsteuer berechnet. Zahlen muss die Grundsteuer der Eigentümer. Ist das Eigentum vermietet, kann die Grundsteuer im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden.
Gesetzliche Grundlage ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Die Verwaltung der Steuer erfolgt aktuell noch in einem dreistufigen Verfahren:
Die Finanzämter in den Bundesländern stellen als Bemessungsgrundlage den sogenannten Einheitswert (1) sowie den Grundsteuermessbetrag (2) fest. Hierauf wenden die Gemeinden einen von ihnen festgelegten Hebesatz (3) an und setzen die Steuer fest. Der Eigentümer erhält über die Grundsteuer einen Grundsteuerbescheid. Da der Hebesatz von jeder Gemeinde festgesetzt werden kann, fällt die Grundsteuer bei gleichen Einheitswerten in unterschiedlichen Gemeinden auch unterschiedlich hoch aus.
Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Grundsteuer aufgrund der Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt. In der Folge wurde eine Grundsteuerreform beschlossen, die ein sogenanntes Bundesmodell vorsieht, den Bundesländern jedoch auch die Möglichkeit individueller Ländermodelle einräumt.
Zum Stichtag 01.01.2022 sind nun alle Grundstückseigentümer aufgefordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Die sich daraus ergebene Grundsteuer wird erstmals ab 2025 erhoben.
Informationen zur Grundsteuererklärung und zur Neuberechnung der Grundsteuer in Niedersachsen finden Sie hier.
H
Hydraulischer Abgleich
Ein hydraulischer Abgleich ist die Grundlage für einen effizienten Betrieb der gesamten Heizungsanlage. Er erfolgt in mehreren Arbeitsschritten.
Zunächst werden die optimalen Durchflussmengen des Heizungswasser an allen Heizkörpern ermittelt und so reguliert, dass an jedem Heizkörper letztlich nur die Wassermenge zur Verfügung steht, die zur optimalen Erwärmung des jeweiligen Raums benötigt wird. Ist das System "ausbalanciert" und die richtige Verteilung der Wärmeenergie gegeben, kann im nächsten Schritt die Vorlauftemperatur meist deutlich gesenkt werden. Auch die Einstellungen von Pumpenleistung, Strangregulierventilen und Differenzdruckreglern können richtig dimensioniert werden.
Weitere Informationen finden Sie unter
M
Miteigentumsanteil
Beim Miteigentumsanteil handelt es sich um einen Wert, der angibt, wie groß der Anteil eines Eigentümers am Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist.
Egal ob in einer Verkaufsanzeige einer Eigentumswohnung, im Protokoll einer Eigentümerversammlung oder in der Hausgeldabrechnung: In vielen Dokumenten rund ums Thema Eigentumswohnung taucht der Miteigentumsanteil auf, der in der Regel als Bruchteil von 1.000 angegeben wird. Bei sehr großen Eigentümergemeinschaften können es auch Bruchteile von 10.000 oder 100.000 sein. Dazu gehören das Grundstück und alle Gebäudebestandteile, die für den Bestand und die Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind. Auch die Bestandteile, die für den gemeinschaftlichen Gebrauch dienen, gelten als Gemeinschaftseigentum – beispielsweise das Treppenhaus.
Festgelegt wird der Miteigentumsanteil (MEA) bei der Umwandlung eines Gebäudes in mehrere Einheiten. Dieser wird in der dazugehörigen Teilungserklärung vermerkt. Üblicherweise wird hierfür die anteilige Wohnungsfläche der Wohneinheiten herangezogen. Auch im Grundbuch ist der Miteigentumsanteil dokumentiert.
S
Sondernutzungsrecht
Ein Sondernutzungsrecht ist im deutschen Wohnungseigentumsrecht die Befugnis, bestimmte Gebäudeteile und/oder Flächen des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen und schließt die anderen Wohnungseigentümer von jeglicher Nutzungsmöglichkeit aus. Sondernutzungsrechte können in einer Eigentümergemeinschaft sowohl von Anfang an als auch nachträglich begründet werden. Hauptsächlich kommen Sondernutzungsrechte in der Praxis bei Stellplätzen, Gartenflächen, Terrassen, Dachböden und Kellerabteilen vor. Die betroffenen Bereiche bleiben Gemeinschaftseigentum und unterliegen daher weiterhin der Verwaltung durch die Gemeinschaft.
T
Teilungserklärung
Die Teilungserklärung ist im deutschen Wohnungseigentumsrecht die Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum in Miteigentumsanteile (einzelne Wohneinheiten) aufgeteilt ist. Die Teilungserklärung regelt die konkreten Eigentumsverhältnisse und die Aufteilung der Miteigentumsanteile sowie Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft. Sie gibt zudem Auskunft über die Zuordnung von Gemeinschafts- und Sondereigentum.
U
Unbedenklichkeits-
bescheinigung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt und bestätigt beim Immobilienkauf die Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Käufer. Erst mit dieser Bestätigung wird die Eigentumsumschreibung zugunsten des Erwerbers von Abt II zu Abt. I im Grundbuch durchgeführt.
W
Wohnungs-
eigentumsgesetz (WEG)
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bildet die rechtliche Grundlage für die Begründung von Wohnungseigentum und regelt das Verhältnis der Eigentümer von Eigentumswohnungen untereinander. Zum 01.12.2020 ist eine umfassende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes in Kraft getreten.
Den vollständigen Wortlaut des WEG können Sie hier nachlesen.